Häufig gestellte Fragen
Haben Sie eine Frage? Nachfolgend finden Sie die Antworten auf Fragen, die wir regelmäßig über den Kauf von Immobilien erhalten.
Wenn Sie sich für den Kauf einer Immobilie entscheiden, haben Sie die folgende Vorteile:
- Eine eigene Immobilie ist eine gute und sichere Art der Altersvorsorge
- Sie sind unabhängig von Mieterhöhungen oder Eigenbedarfskündigungen
- Sie können Ihre Neubauimmobilie Ihren Wünschen anpassen
- Dank energieeffizientem Bau sparen Sie gegebenenfalls auch noch Geld bei den Heizkosten
- Bei dem Kauf einer Neubauimmobilie profitieren Sie außerdem von fünf Jahren Gewährleistung
Nein, bei der Newsletter-Anmeldung halten wir Sie nur zur Entwicklung des Projekts auf dem Laufenden und informieren Sie - vor allen anderen - zum Verkaufsstart. Beim Verkaufsstart haben Sie dann die Möglichkeit, sich für eine oder mehrere Immobilien vorzumerken.
Wenn das Projekt im Vertrieb ist, können Sie sich unter dem Navigationspunkt Wohnungen/Häuser unter dem jeweiligen Wohnungs- oder Haustyp mit Ihren Kontaktdaten vormerken lassen. Unser Vertriebspartner meldet sich dann bei Ihnen.
Der Zeitpunkt wird über den Newsletter bekanntgegeben. Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, melden sich jetzt für den Newsletter an.
Wenn wir mit dem Projekt im Vertrieb sind, können Sie sich unter dem Navigationspunkt "Wohnungen/Häuser" einen ersten Überblick über unsere Wohnobjekte verschaffen. Hier erhalten Sie auch Preisauskünfte zu den einzelnen Wohnungen.
Wenn wir mit dem Projekt im Vertrieb sind, können Sie sich unter dem Navigationspunkt "Wohnungen/Häuser" einen ersten Überblick über unsere Wohnobjekte verschaffen. Hier erhalten Sie auch Informationen zum Grundriss.
Über unseren Newsletter haben Sie die Möglichkeit alle nötigen Informationen zum Projekt – völlig kostenfrei und unverbindlich – zu erhalten. Wenn Sie in der Vertriebsphase Ihre Traumimmobilie auf unserer Projektwebsite gefunden haben, merken Sie sich bei uns in unserem Kontaktformular unter Ihrer Wunschimmobilie mit Ihren Kontaktdaten vor. Unser Vertriebspartner meldet sich dann bei Ihnen.
Unter dem Navigationspunkt "Wohnungen/Häuser" finden Sie unter den jeweiligen Wohnobjekten die jeweilige Wohnfläche.
Ab Vertriebsstart sind Unterlagen wie zum Beispiel Exposé und Preisauskunft auf unserer Projektwebsite unter dem Navigationspunkt "Wohnungen/Häuser" unter jedem Wohnobjekt einsehbar.
Den Status der Wohnobjekte können Sie bei uns unter "Wohnungen/Häuser" einsehen. Alle Wohnobjekte sind mit Status "frei", "in Option" (reserviert) oder "verkauft" gekennzeichnet. Der Status ist allerdings nicht verbindlich. Entscheidend ist die verbindliche Reservierung nach dem Gespräch mit unserem Vertriebspartner.
Nach Vertriebsstart können Sie sich auf unserer Projektwebseite zu möglichen Bauabschnitten informieren.
Die Daten sind unter dem Navigationspunkt "Zeitplan" einsehbar.
Ab Vertriebsstart finden Sie unter dem Navigationspunkt "Wohnungen/Häuser" unsere Wohneinheiten. Hier können Sie sich ausführlich über den Leistungsumfang (zum Beispiel Balkon) informieren.
Sonderwünsche können berücksichtigt werden, vorausgesetzt, diese sind bautechnisch möglich und baurechtlich zulässig und werden vom Erwerber rechtzeitig in Auftrag (eventuelle Mehrkosten) gegeben. Ein Anspruch gegenüber dem Verkäufer auf Durchführung eines Sonderwunsches besteht jedoch nicht.
Über Ausstattungsdetails können Sie sich unter der Kategorie "Ausstattung" informieren.
Der Verkaufspreis ist normalerweise ein Festpreis für die Wohneinheit. Stellplätze haben in der Regel einen separat ausgewiesenen Kaufpreis.
Bitte nehmen Sie für weitere Informationen Kontakt mit unserem Vertriebspartner auf.
Nein, der Verkaufspreis ist ein Festpreis und deckt auch das Entgelt für den Vertriebspartner ab.
Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Im Kaufpreis sind enthalten:
- Sämtliche Kosten für die Herstellung des Vertragsgegenstandes samt Außenanlagen gemäß Baubeschreibung einschließlich des Anteils am Grund und Boden
- Sämtliche Nebenkosten wie Architekten-, Statiker-, Unternehmerhonorare, Bauleitungskosten, Genehmigungskosten, Vermessungskosten
- Sämtliche Erschließungskosten
Im Kaufpreis ist folgendes nicht enthalten:
- Notar- und Grundbuchkosten
- Grunderwerbsteuer
- Eigene Finanzierungskosten
- Anschlussgebühren (Freischaltung) für Telefon, Rundfunk, Fernsehen, Internet
- Mietentgelte für Wasser- und Energiezähler sowie Rauchmelder
Der Kaufpreis ist nach Vorliegen von einigen Fälligkeitsvoraussetzungen ratenweise nach Baufortschritt auf ein Projektkonto des Bauträgers zu entrichten.
Beim Kauf einer Neubauwohnung muss man neben dem reinen Kaufpreis mit zusätzlichen Kosten rechnen. So fallen u.a. die sogenannten Kaufnebenkosten an. Diese enthalten in der Regel die Grunderwerbssteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten.
Ja, sie kann natürlich aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Einige Banken setzen einen gewissen Teil an Eigenkapital sogar voraus. Sie sollten beachten, dass mindestens die Notargebühren und die Grunderwerbssteuer von Ihrem Eigenkapital gedeckt werden. Bei uns fallen keine Maklergebühren an.
Sie können mit unserem Kooperationspartner Interhyp, Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen, die Berechnung Ihrer individuellen Baufinanzierung durchführen.
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Hinweis: Mit Aktivierung des Links gelangen Sie auf das Angebot eines externen Anbieters, der Interhyp, die gesellschaftsrechtlich nicht mit der BPD Immobilienentwicklung GmbH verbunden ist. Wir garantieren nicht für die Abrufbarkeit der Angebotsseiten. Für die dort bereit gestellten Inhalte haftet in jeglicher Hinsicht allein die Interhyp als Anbieter.
Die Zahlung erfolgt gemäß den vertraglichen Bestimmungen nach den Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Zum Zeitpunkt der Reservierung oder bis spätestens zum Abschluss des Kaufvertrags bei dem jeweiligen Notar, sollte die Finanzierung geklärt sein.
Sollten Sie einen etwas längeren Zeitraum für uns und unsere Partnerfirmen nicht erreichbar sein (zum Beispiel Urlaub), informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob in Ihrem Abwesenheitszeitraum Zahlungen oder Bemusterungstermine/Abstimmungstermine anfallen.
Wenn Sie sich für eine Immobilie entschieden haben und diese kaufen möchten, können Sie diese bei unserem Vertriebspartner reservieren. Nach Ausfüllen des Reservierungsformulars bekommen Sie dann einen Kaufvertragsentwurf zugeschickt.
Ab dem Vertriebsstart können Sie Ihr Interesse für eine oder mehrere Wohneinheiten bekunden und sich für diese Einheiten über unser Kontaktformular auf unserer Website eintragen. Erst nach dem Gespräch mit unserem Vertriebspartner ist eine verbindliche Reservierung möglich.
Eine verbindliche Reservierung erfolgt erst in einem persönlichen Gespräch mit dem Vertriebspartner.
Nach Abschluss der Reservierungsvereinbarung erhalten Sie einen Vertragsentwurf. Diesen können Sie mindestens 2 Wochen lang prüfen. Bestehende Fragen sprechen wir mit Ihnen genau durch, um sicherzustellen, dass Sie während und nach dem Kauf bestens beraten sind. Beim gemeinsam vereinbarten Notartermin wird der Kaufvertrag unterzeichnet.
Ihr unmittelbarer Vertragspartner ist die BPD Immobilienentwicklung GmbH. Unsere Vertriebspartner sind im Auftrag von BPD tätige Vermittler.
Der Kaufvertrag ist nach Unterzeichnung sofort rechtswirksam, wenn ein Mitarbeiter der BPD mit entsprechender Vollmacht beim Notar handelt. In seltenen Fällen handelt der Vermittler aufgrund mündlich erteilter Vollmacht durch die BPD. Dann erfolgt wenige Tage später die notarielle Nachgenehmigung durch BPD und der Vertrag ist daraufhin sofort rechtswirksam.
Dem privaten Käufer einer Immobilie muss der Notarvertragsentwurf grundsätzlich 14 Tage vor der Beurkundung vorliegen, vgl. § 17 Beurkundungsgesetz. Der Kaufvertrag sollte jedoch erst beurkundet werden, wenn Sie sicher sind, dass die Finanzierung der Immobilie gewährleistet ist. Dies ist der Fall, wenn die Bank Ihnen eine Finanzierungszusage erteilt. Eine mündliche Zusage reicht nicht aus.
Es darf jederzeit ein Dolmetscher zur Beurkundung hinzugezogen werden. Auch eine Person Ihres Vertrauens können Sie zum Notartermin mitbringen. Im Zweifel fragen Sie im Notariat nach einem geeigneten Dolmetscher.
Es entstehen Notarkosten für die Beurkundung, Kosten beim Grundbuchamt für die Eintragung einer Erwerbsvormerkung, die Eintragung der Finanzierung und später die Eigentumsumschreibung. Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG).
Nach der Beurkundung schickt der Notar Ihnen, dem Käufer, dem Finanzamt (Grunderwerbsteuer) und dem Grundbuchamt eine Abschrift des Kaufvertrags zu. Der Notar beantragt beim Grundbuchamt Ihre Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Falls Sie eine Grundschuld zur Finanzierung bestellt haben, wird auch diese im Grundbuch zur Eintragung beantragt.
Eine Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde. Sie regelt die individuelle Aufteilung eines Projektes mit einem oder mehreren Gebäuden sowie Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander. Bestandteile einer Teilungserklärung im Neubau sind insbesondere: Textteil, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungspläne.
Der erste Hausverwalter wird individuell je nach Projekt durch die jeweilige BPD Niederlassung für maximal drei Jahre festgelegt. Ein etwaiges Wohngeld für den Vertragsgegenstand hat bis zum Besitzübergang der Bauträger, ab diesem Zeitpunkt der Erwerber zu zahlen.
Wenn die Finanzierung vertraglich geregelt ist, werden Grundschulden unmittelbar nach dem Kaufvertrag, sonst entsprechend später beurkundet und durch den Notar zur Eintragung gebracht. Der Bauträger verpflichtet sich, bei der Bestellung von Grundpfandrechten in beliebiger Höhe für beliebige Gläubiger mit beliebigen Zinsen und Nebenleistungen vor Eigentumsübergang mitzuwirken und deren Eintragung im Grundbuch samt dinglicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung zu bewilligen.
Ein verbindlicher Fertigstellungstermin wird im Kaufvertrag notariell beurkundet.
Eigenleistungen des Erwerbers sind bis zur erfolgten Abnahme und Übernahme des Vertragsgegenstands durch den Erwerber ausgeschlossen. Das gilt unter anderem auch für die Küche, die erst nach Schlüsselübergabe eingebaut werden kann.
Die Verjährungsfrist beträgt für Mängel am Bauwerk fünf Jahre ab Abnahme. Die Verjährungsfristen beginnen mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes durch den Erwerber zu laufen. Bezüglich des Gemeinschaftseigentums, das nicht vom Erwerber allein abzunehmen ist, beginnen die Verjährungsfristen mit Abnahme des Gemeinschaftseigentums.
Im Abnahmeprotokoll werden gegebenfalls Zählerstände der Heizung, Warm- bzw. Kaltwasser sowie möglicherweise vorhandene Mängel aufgenommen. Die Anzahl der überreichten Schlüssel wird ebenso darin vermerkt.
Das Eigentum am Vertragsgegenstand geht mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Erwerber über. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist erst nach Vorliegen der grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich.
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Eingang der Kaufpreisraten und durchgeführter Abnahme mit Übergabe der bezugsfertigen Immobilie.
Im Kaufvertrag sind ein angestrebter und ein verpflichtender Bezugsfertigstellungstermin angegeben. Letzterer ist bindend. Nach Eingang der Kaufpreisraten und durchgeführter Abnahme mit Übergabe kann das Wohnobjekt bezogen werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es durch mögliche beauftragte Sonderwünsche zu einer Bauzeitverlängerung kommen kann.
Bereiten Sie sich rechtzeitig auf Ihren Umzug vor. Die Ummeldung bei Einzug in Ihr neues Zuhause muss bei einigen Ämtern und Dienstleistern erfolgen.
BPD ist einer der größten Projekt- und Gebietsentwickler in Europa und blickt auf eine 75-jährige Unternehmenstradition zurück. Wir nutzen die Erfahrungen von über 380.000 entwickelten und geplanten Wohnungen bzw. Häusern in den Niederlanden und Deutschland. Von diesem Know-how profitieren nicht nur wir, sondern auch Sie als unser Kunde.
Über unseren Newsletter informieren wir Sie zum Bauvorhaben. Falls Sie sich noch nicht für unseren Newsletter registriert haben, können Sie sich jetzt anmelden.
BPD ist Immobilienentwickler und beauftragt Fremdfirmen und Handwerker, welche in der Regel bereits jahrelang für BPD tätig sind, mit den Bauleistungen. Die Handwerker/Fremdfirmen werden je nach einzelner Leistungsphase unmittelbar von BPD oder für das gesamte Bauvorhaben über einen sogenannten Generalunternehmer beauftragt.
Wir bieten bundesweit unterschiedliche Projekte an. Sie können sich über unsere Unternehmenswebsite zu allen bundesweiten Projekten auf dem Laufenden halten.
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